mea culpa

Christoph sagt, Verena habe meinen Studiengebührenbeitrag gelesen und das mit den 35.000 € beanstandet. Das sei so nicht ganz richtig, sage sie. Recht hat sie. Ganz so einfach wie von mir gedacht ist es nicht (wir wohnen ja immer noch in Deutschland), aber es gibt eine Seite, die das sehr gut, sprich: besser als ich, erklärt: Studis online. Den wichtigsten Teil habe ich mal kopiert und das relevante fett hervorgehoben:

Rückzahlungsbedingungen – und wer gar nichts bzw. weniger zurückzahlen muss

Beginn der Rückzahlung von Darlehen und Zinsen i.d.R. zwei Jahre nach Beendigung des Studiums (nach Ende der „Karenzzeit“), ansonsten max. 11 Jahre nach Aufnahme des Studiums.

Für BAföG-EmpfängerInnen gibt es eine besondere Regelung. Hat einE DarlehensnehmerIn auch BAföG erhalten, wird die Rückzahlung der Summe aus BAföG-Darlehen, Studienbeitragsdarlehen und bis dahin angefallenen Zinsen zum Zeitpunkt des Rückzahlungsbeginns auf max. € 10.000 (sog. „Kappungsgrenze“) bzw auf die Anzahl der Semester, für die ein Studienbeitragsdarlehen gewährt worden ist, multipliziert mit dem Betrag von € 1.000 begrenzt.

Wer also ein Bachelor BAföG-gefördert innerhalb von 6 Semestern studiert, muss nur Studiengebühren zahlen (und das evt. nur teilweise), wenn seine BAföG-Schulden unter 6000 Euro liegen.

Es besteht die Möglichkeit einer Stundung, sofern das Einkommen über den gemäß der Rechtsverordnung zum Studiengebührengesetz festgelegten Einkommensgrenzen liegt, z.Z. sind dies 1060 Euro netto pro Monat (für Kinder und Ehepartner erhöht sich der Freibetrag).

Das Darlehen kann zu jedem Zeitpunkt nach Studienende auf einen Schlag oder in Beträgen von mind. 500 Euro ganz bzw. teilweise zurückgezahlt werden (das kann bei zu erwartenden steigenden Zinsen vorteilhaft sein), ohne das zusätzliche Gebühren verlangt werden.

Tatsächlich ist „Es besteht die Möglichkeit …“ natürlich etwas anderes als „Es ist so, dass …“, allerdings ist der Grundgedanke dahinter der selbe, nur im Betrag habe ich mich mit meinen 35.000 € gründlich vergriffen. Mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa.

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