Jan-Gerds Blog Homöopathische Fachklinik für Doofe

9Mai/070

Hart

Ausschnitt aus StGB § 328:

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

Da hätte ich ehrlich gesagt mehr erwartet.

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Jan-Gerd Tenberge
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